das Magazin für erfolgreiche Unternehmer und Selbstständig
2024-03-2811:01
Sigrun an der Heiden
Da der Fiskus auf Aktiengewinne und Zinsen eine Abgeltungsteuer kassiert, geben viele ihren Kapitalertrag nicht in der Steuererklärung an. Wer wenig verdient oder Verluste verrechnen will, profitiert aber von der Versteuerung der Kapitalerträge über die Einkommensteuer.
Da der Fiskus auf Aktiengewinne und Zinsen eine Abgeltungsteuer kassiert, geben viele ihren Kapitalertrag nicht in der Steuererklärung an. Wer wenig verdient oder Verluste verrechnen will, profitiert aber von der Versteuerung der Kapitalerträge über die Einkommensteuer.
2024-03-1511:01
Martina Schäfer
Langjährige Verluste können sich für Unternehmerinnen und Unternehmer als Fallstrick erweisen. Denn sie laufen Gefahr, dass das Finanzamt ihre Tätigkeit als Liebhaberei einstuft. Ein Gespräch mit der Steuerkanzlei bietet Orientierung.