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Wann ein Kapitalertrag in die Steuererklärung gehört

2024-03-2811:01

Sigrun an der Heiden

Da der Fis­kus auf Aktien­ge­win­ne und Zin­sen eine Ab­gel­tungs­teuer kas­siert, ge­ben vie­le ih­ren Ka­pi­tal­er­trag nicht in der Steuer­er­klä­rung an. Wer we­nig ver­dient oder Ver­lus­te ver­rech­nen will, pro­fi­tiert aber von der Ver­steu­erung der Ka­pi­tal­er­trä­ge über die Ein­kom­men­steuer.

Da der Fiskus auf Aktiengewinne und Zinsen eine Abgeltungsteuer kassiert, geben viele ihren Kapitalertrag nicht in der Steuererklärung an. Wer wenig verdient oder Verluste verrechnen will, profitiert aber von der Versteuerung der Kapitalerträge über die Einkommensteuer.

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Liebhaberei: das müssen Unternehmen wissen

2024-03-1511:01

Martina Schäfer

Lang­jährige Verluste können sich für Unter­nehmerinnen und Unter­nehmer als Fallstrick erweisen. Denn sie laufen Gefahr, dass das Finanzamt ihre Tätigkeit als Lieb­haberei einstuft. Ein Gespräch mit der Steuer­kanzlei bietet Orientierung.

Langjährige Verluste können sich für Unternehmerinnen und Unternehmer als Fallstrick erweisen. Denn sie laufen Gefahr, dass das Finanzamt ihre Tätigkeit als Liebhaberei einstuft. Ein Gespräch mit der Steuerkanzlei bietet Orientierung.

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